Die robuste, elektrohydraulische Seilwinde trägt wesentlich zum sicheren und problemlosen Betrieb des Fesselballons bei.
Durch die jahrelange Erfahrung und die kontinuierliche Weiterentwicklung kann ein qualitativ hochwertiges Produkt angeboten werden, welches einen störungsfreien und wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht.
Zusammen mit unserem französischen Partner Aérophile konnten seit 1993 mehr als 40 Fesselballonsysteme des Typs AERO 30 in Betrieb genommen werden.
Weitere Informationen in Englisch und Französisch erhalten Sie auch unter www.aerophile.com.
Häufig gestellte Fragen
Zu den technischen Daten
In welchen Größen gibt es den AERO 30?
Der Ballon ist nur in einer Größe mit ca. 6000 m³ lieferbar.
Welche Abmessungen hat der Ballon?
Am Boden stehend ist der Ballon 34 m hoch. Sein Durchmesser beträgt 22 m, sein Umfang 70 m.
Welche Abmessungen hat die Gondel?
Die Gondel hat einen Durchmesser von ca. 6 m. Die Gondelgangway ist ca. 0,8 m breit. Die Höhe der Gondel beträgt ca. 3 m.
Mit welchen Gasen kann der Ballon gefüllt werden?
Nur Helium ist als Füllgas zulässig.
Wie groß ist die Tragkraft von 1 m³ Helium?
1 m ³ Helium trägt 10 N ̴ 1 kg.
Wie groß ist die Steigkraft des Ballons?
Im Flug beträgt die Steigkraft ca. 3,5 Tonnen.
Wie gasdicht ist der Ballon?
Der Gasverlust unserer neuen Spezialstoffe führt zu einem Nachfüllbedarf von weniger als 70 m ³ pro Monat, durchschnittlich über die gesamte Lebensdauer gesehen.
Welche Lebensdauer hat der Ballon?
Die Lebensdauer beträgt ca. 5 – 8 Jahre, je nach Standort.
Welche Möglichkeiten gibt es bezüglich der Gestaltung der Hülle?
Die Ballonhülle kann durch die Auswahl von farbigem Ballonstoff, gemäß dem bahnenweisen Zuschnitt, sowie durch eine spezifische Bemalung den Gestaltungswünschen entsprechend hergestellt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Anbringung von Werbebannern. Als Sonderausstattung kann der Ballon mit einer Innenbeleuchtung versehen werden.
Zum Betrieb
Welche Anforderungen muss der Startplatz erfüllen?
Der Startplatz sollte in einem kreisförmigen Bereich von 60 m Durchmesser frei von Hindernissen sein, die höher als 3 m sind. Völlig frei von Hindernissen muss lediglich ein sich nach oben öffnender 90°- Trichter sein. Details siehe: www.aerophile.com/theme/aero/pdfs/plaquette_aerophile
Wie windempfindlich ist der Ballon?
Flüge sind bis zu einer maximalen Windgeschwindigkeit von 13 m/s möglich.
Bis zu welcher Windgeschwindigkeit kann der Ballon am Boden verankert stehen bleiben?
Es wird empfohlen den Ballon bei zu erwartenden Windgeschwindigkeiten von mehr als 110 km/h (› 33 m /s) zu entleeren.
Bleibt der Ballon immer gefüllt?
Ja, der Ballon bleibt in der Regel dauerhaft befüllt, außer bei zu hoher Windgeschwindigkeit.
Wie lange dauert ein Auf- und Abstieg?
Bei einer maximalen Aufstiegshöhe von 150 m sind 6 Flugzyklen pro Stunde möglich.
Wie groß ist die Aufstiegs-bzw. Abstiegsgeschwindigkeit ?
Die Aufstiegsgeschwindigkeit beträgt ca. 50 m/ min. Die Abstiegsgeschwindigkeit beträgt ca. 40 m/ min.
Wie hoch steigt der Ballon auf?
Der Ballon steigt auf 150 m Höhe, mit Sonderausstattung maximal auf 300 m Höhe.
Aus welcher Entfernung kann der Ballon wahrgenommen werden?
Der Ballon ist bei guter Sicht bis zu 20 km weit zu sehen. Mit Sonderausstattung ist er zur Sichtbarkeit bei Nacht von Innen beleuchtbar.
Wie viele Passagiere können an Bord sein?
Je nach Windgeschwindigkeit können bis maximal 30 Personen in der Gondel am Aufstieg teilnehmen.
Wie viel Personal ist für den Betrieb notwendig?
Es sind 2 – 3 Piloten mit einer Heißluftballonlizenz erforderlich. Zusätzlich werden 2 Mitarbeiter als Bodenpersonal gebraucht. Alle Mitarbeiter benötigen ein 3-wöchiges Training durch Aérophile.
Zur Zulassung
Mit welchen Zulassungen kann der Ballon geliefert werden?
Der Ballon ist durch die Europäische Behörde für Flugsicherheit EASA zugelassen. Er wird mit einem Certificate of Airworthiness zur Registrierung im jeweiligen Land geliefert. In manchen Länder außerhalb der EU benötigt der Ballon keine Zulassung als Luftfahrzeug.
Welche Genehmigungen sind erforderlich?
Die Betriebsgenehmigung ist von der örtlichen Luftaufsichtsbehörde zu erteilen.